Schwimmen in der Coronazeit

Liebe Mitglieder, liebe Eltern der Mitglieder,

nachdem die Inzidenz im Landkreis Fürstenfeldbruck über einem Wert von 35 liegt, ist – außer für Geimpfte und Genesene – die Vorlage eines negativen Testergebnisses Pflicht.

Damit gelten für die Teilnahme am Schwimm-Training im Hallenbad folgende Zutrittsvoraussetzungen, gemäß der bayerischen Infektionsschutzverordnung:

  1. GEIMPFT Teilnahme möglich. Der Nachweis ist dem Übungsleiter:in per E-Mail oder Whatsapp-Nachricht zuzusenden und im Hallenbad auf Anfrage vorzuweisen.
  2. GENESEN Hierzu benötigt ihr als Nachweis einen positiven PCR-Test. Der Genesenen-Zeitraum gilt ab dem 28. Tag nach der Infektion bis maximal 6 Monate nach der Infektion. Alternativ akzeptieren wir natürlich einen ärztlichen Nachweis zum Genesenen-Zeitraum. Zutritt möglich
  3. NEGATIVER PCR-TEST vom Testzentrum (maximal 48 Stunden alt) Teilnahme möglich.
  4. NEGATIVER SCHNELLTEST / ANTIGEN-TEST (kostenlos) vom Testzentrum (maximal 24 Stunden alt) Teilnahme möglich.
  5. „GGG“ nicht vorhanden. Ohne Impf- oder Genesenen-Nachweis, sowie ohne negativen Covid-Test ist ein Zutritt ins HALLENBAD nicht erlaubt!

Selbstverständlich sind alle Vorgaben der bayerischen Infektionsschutzverordnung (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske) deren Einhaltung ihr mit der Selbstverpflichtung zugesichert habt, weiterhin gültig.

Bleibts gesund und hoffentlich auf bald!

Mit sportlichen Grüßen im Namen des gesamten Präsidiums

Stefan Sponer
Präsident
#ffbschwimmt #svfwrocks

ps.: Die aktuellen Empfehlungen des Bayerischen Landessportbund findet ihr hier
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